Urkunde, 1524 November 10

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Gleichzeitige Abschrift der fehlenden Originalausfertigung: Keyserhenn, Einwohner zu Franckfurt, reversiert die inserierte Pachturkunde vom gleichen Tag, laut welcher Dechant und Kapitel von S. Peter und Alexander zu Aschaffenburgk ihm des Stifts Behausung daselbst in der "Anthonier straßen oder gassen" gelegen, genannt "der Aschaffenburger hoff", als Wohnung für sich, seine Frau und seine Kinder, und zwar ohne Jahreszins verleihen. Dafür soll das Stift Böden und Tenne benutzen können, um sein Getreide dort aufzuschütten, und der "mutter" sowie andere Diener des Stifts sollen dort ein und ausgehen können, um das Getreide zu wenden und zu besichtigen; er soll auch die Stiftsmitglieder, wenn sie während der "Franckforter messe" oder sonst dorthin kommen, aufnehmen, gegen entsprechende Bezahlung verpflegen und beherbergen; wenn des Stifts Hof- und Pachtleute zur Ablieferung des Getreides kommen, soll er ihnen bei nasser oder kalter Witterung gestatten, die Stuben zu benutzen und sich am Feuer zu wärmen; ebenso soll er sie gegen Bezhalung bewirten und beherbergen; er soll diesen Leuten auch, wenn sie des Stifts "mutter" nicht auffinden, ihn aufsuchen helfen, damit sie ohne Versäumnis wieder heimkönnen; weiterhin soll er auf Ersuchen des Stifts auf dessen Kosten dessen Frucht einfordern und einbringen und den Amtleuten Rechnung darüber legen; bei seinem Einzug soll das Haus auf des Stifts Kosten instandsetzen und alles dann weiterhin auf seine Kosten instandhalten, ausgenommen Wände, Dächer, und Schwellen, die auf des Stifts Kosten instandzuhalten sind; das Stift kann ihm, wenn es ihn nicht mehr haben will, jährlich kündigen, desgleichen er selbst, jeweils mit vierteljährlicher Kündigungsfrist.